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Wer leitender Angestellter sein will, muss dies nachweisen können!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten
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Arbeitnehmer nicht darlegt, zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt gewesen zu sein, gilt er nicht als
leitender Angestellter.
Es genügt nicht, nur vorzutragen, für Einstellungen und Entlassungen zuständig gewesen zu sein, darüber entschieden und entsprechende Vorgänge unterzeichnet zu haben, wenn der Betroffene hierfür keine weiteren Nachweise einreicht und sich aus dem
Arbeitsvertrag keinerlei Anhaltspunkte für solche Zuständigkeiten ergeben.
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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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