Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.701 Anfragen

Betriebsübergang bei einem Verkehrsbetrieb ohne Übernahme der Busse

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Betriebsübergang kann auch vorliegen, wenn Betriebsmittel, hier: Busse, wegen rechtlicher, umweltrelevanter oder technischer Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers vom Neubetreiber nicht übernommen werden.

In diesem Fall kann die Übernahme eines wesentlichen Teils der Busfahrer und die Fortsetzung der gleichen Busdienste ohne Unterbrechung als Betriebsübergang qualifiziert werden.

Der Neubetreiber hat die bei dem Vorbetreiber zurückgelegte Beschäftigungszeit anzuerkennen, wenn der einschlägige Tarifvertrag dies vorsieht.


ArbG Cottbus, 15.06.2020 - Az: 11 Ca 10090/17

ECLI:DE:ARBGCOT:2020:0615.11CA10090.17.00

Vorgehend: EuGH, 27.02.2020 - Az: C-298/18

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant