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Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Behauptung einer widerrechtlichen Bedrohung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein vom Arbeitnehmer unterschriebener Aufhebungsvertrag kann von diesem nicht ohne weiteres mit der Behauptung angefochten werden, der Vertrag sei durch eine widerrechtliche Bedrohung mit einer noch auszusprechenden Kündigung veranlasst wurden. Es wäre hier vom Arbeitnehmer im Einzelnen darzulegen, wie und durch wen er bedroht worden ist.

Vorliegend hat der Arbeitnehmer keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine durch den Arbeitgeber ausgeübte Drohung hindeuten, welche ihn zum Abschluss des Aufhebungsvertrags veranlasst haben.

Der in der Beschwerdebegründung gegebene Hinweis, es habe bereits eine Kündigung vorgelegen, ist hierzu nicht ausreichend. Eine bereits ausgesprochene Kündigung kann keine Drohung mit einer noch auszusprechenden Kündigung darstellen.

Die Arbeitgeberin wies im Übrigen zutreffend darauf hin, dass der Arbeitnehmer weder dargestellt hat, durch wen er bedroht wurde, noch vorgetragen hat, wie er bedroht wurde. Allein die Behauptung der widerrechtlichen Drohung kann hierzu nicht ausreichend sein, insbesondere deswegen, weil mit einer noch auszusprechenden Kündigung gar nicht gedroht werden konnte.

Sonstige Gründe, die den Arbeitnehmer zur Anfechtung des Aufhebungsvertrages bewegen könnten, waren vorliegend nicht ersichtlich.

Da der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet hat, kam es im Übrigen nicht darauf an, ob die Kündigung geeignet war, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine hiergegen gerichtete Klage müsste allein schon wegen der Wirkungen des Aufhebungsvertrages erfolglos bleiben.


LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - Az: 4 Ta 262/06

ECLI:DE:LAGRLP:2007:0116.4TA262.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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