Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt nach der Feststellung des Arbeitsgerichts Osnabrück gegen europäisches Recht. Nach Ansicht der Richter ist das neue Gesetz gegen Benachteiligungen im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz, das auf vier europäischen Richtlinien beruht, entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in Paragraph 2 Absatz 4 auch auf Kündigungen anwendbar. Die Ausnahmevorschrift verstoße in ihrem Wortlaut gegen Europarecht, da sich die entsprechende europäische Richtlinie zweifellos auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehe
ArbG Osnabrück - Az: 3 Ca 725/06
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