Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt nach der Feststellung des Arbeitsgerichts Osnabrück gegen europäisches Recht. Nach Ansicht der Richter ist das neue Gesetz gegen Benachteiligungen im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz, das auf vier europäischen Richtlinien beruht, entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in Paragraph 2 Absatz 4 auch auf Kündigungen anwendbar. Die Ausnahmevorschrift verstoße in ihrem Wortlaut gegen Europarecht, da sich die entsprechende europäische Richtlinie zweifellos auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehe
ArbG Osnabrück - Az: 3 Ca 725/06
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


