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Verlängerung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit wegen Kinderbetreuung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wegen des insoweit eindeutigen Verweises in Art. 17 Abs. 3 BayHSchPG ist ausschließlich maßgebend, ob die Verlängerung des
Beamtenverhältnisses auf Zeit wegen Kinderbetreuung notwendig ist, um die nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayHSchPG erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen erfolgreich nachzuweisen.
Teilzeitbeschäftigte werden im Hinblick auf die Erfüllung ihres Weiterqualifizierungsziels durch die Anwendung der Regelungen des § 17 Abs. 3 BayHSchPG nicht schlechter gestellt.
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