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Videoüberwachung als Schutz OK?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann nicht mit dem allgemeinen Interesse des Arbeitgebers, sich vor Straftaten oder anderem Fehlverhalten der Mitarbeiter schützen zu wollen, gerechtfertigt werden. Ein solcher Eingriff kommt grundsätzlich nur dann in Frage, wenn ein auf Tatsachen beruhender konkreter Verdacht des Begehens von Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers oder aber schwerwiegender sonstiger Verletzungen der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitnehmer besteht.


ArbG Göttingen, 13.12.2005 - Az: 4 Ga 6/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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