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Keine Informationspflicht über Folgen eines Aufhebungsvertrages

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Informationspflicht des Arbeitgebers über die sozialversicherungsrechtlichen Folgen eines Aufhebungsvertrages. Es ist Sache des Arbeitnehmers, sich über die Rechtsfolgen zu informieren.

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LAG Rheinland-Pfalz - Az: 4 Sa 381/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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