Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.658 Anfragen

Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen während der Corona-Pandemie

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

§ 66 Abs. 1 Nr. 1 a) a.E. NPersVG, der von der grundsätzlich erforderlichen Mitbestimmung bei der Festlegung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, der Rufbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes "die für die Dienststelle nicht vorhersehbare, aufgrund besonderer Erfordernisse kurzfristig und unregelmäßig festzusetzende tägliche Arbeitszeit für bestimmte Gruppen von Beschäftigten" ausnimmt, ist als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen. Sie kommt nur zur Anwendung, wenn die Arbeitszeitregelung in ihrer konkreten Anordnung unvorhersehbar und derart eilbedürftig ist, dass ein ordnungsgemäßes Mitbestimmungsverfahren nicht mehr möglich ist.

Die nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 a) a.E. NPersVG erforderliche Unvorhersehbarkeit endet mit dem Ergreifen der Maßnahmen und deren nicht nur kurzfristiger, vorübergehender Aufrechterhaltung (hier verneint für Arbeitszeitregelungen der in einem Corona-Lagestab eingesetzten Beschäftigten nach einer mehrwöchigen Übergangszeit).


OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - Az: 18 LP 3/21

ECLI:DE:OVGNI:2022:0623.18LP3.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant