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Kein Anwalt bei Personalgesprächen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gegen den Widerstand des Arbeitgebers kann ein Arbeitnehmer nicht betriebsfremde Personen zur Wahrnehmung seiner Interessen bei einem angeordneten Personalgespräch hinzuziehen.
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JG