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Für Gesellenstück zahlen?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Erstattungspflicht nicht ausdrücklich vereinbart, so ist ein Auszubildender nicht verpflichtet, dem Ausbildungsbetrieb die Kosten für bereitgestelltes und für das Gesellenstück notwendiges Material zu erstatten.


LG Cottbus - Az: 1 S 300/02

Dr. Rochus SchmitzMartin BeckerTheresia Donath

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