Eine rechtsfehlerhafte Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Erstbeurteilers liegt bei Beurteilungen im Bereich der Polizei des beklagten Landes nur dann vor, wenn in unzulässiger Weise auf seine Willensbildung in dem ihm zugewiesenen Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der unmittelbaren Bestandsaufnahme der tatsächlichen Beurteilungsgegenstände und deren (Erst-) Bewertung eingewirkt worden ist.
Die Beförderungsentscheidung ist dem Prinzip der Bestenauslese entsprechend außerhalb des Beurteilungsverfahrens zu treffen. Rechtsfehlerfrei erstellte dienstliche Beurteilungen und das darin festgehaltene Leistungs- und Befähigungsbild des einzelnen Beamten dienen ihr als Grundlage und haben nicht den Zweck, einer anderweitig bereits getroffenen oder angestrebten Beförderungsentscheidung den Anschein der Legitimation zu verleihen.
Die Beförderungsentscheidung ist dem Prinzip der Bestenauslese entsprechend außerhalb des Beurteilungsverfahrens zu treffen. Rechtsfehlerfrei erstellte dienstliche Beurteilungen und das darin festgehaltene Leistungs- und Befähigungsbild des einzelnen Beamten dienen ihr als Grundlage und haben nicht den Zweck, einer anderweitig bereits getroffenen oder angestrebten Beförderungsentscheidung den Anschein der Legitimation zu verleihen.
Vorsinstanz:
VG Aachen, 27.05.2011 - Az: 1 K 113/08
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - Az: 6 A 1673/11
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1120.6A1673.11.00
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