Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.707 Anfragen

Verstoß gegen betriebliche Maskenpflicht: Kündigung gerechtfertigt?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Ein Verstoß gegen die betrieblich wirksam angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

Ob die Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt ist hängt von den jeweiligen Begleitumständen ab, insbesondere dem Grad des Verschuldens, Häufigkeit, Dauer und Folgen des Pflichtenverstoßes, einer bestehenden Wiederholungsgefahr etc..

Es bleibt unentschieden, ob die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu den Anforderungen an ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule im Arbeitsverhältnis uneingeschränkt herangezogen werden kann. Die Mindestvoraussetzung eines Attests ist jedenfalls dessen Nachvollziehbarkeit.


LAG Niedersachsen, 22.12.2021 - Az: 13 Sa 275/21

ECLI:DE:LAGNI:2021:1222.13SA275.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.707 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant