Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.283 Anfragen

Gesetzlich unfallversichert bei Rückkehr vom Bewerbungsgespräch?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Witwe eine tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmers, der von einem Vorstellungsgespräch zurückkehrte, hat keinen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dies begründet sich daraus, dass Vorstellungsgespräche dem eigenwirtschaftlichen Bereich und nicht dem Betriebsbereich zuzuordnen sind.

Wurde jedoch ein Beschäftigungsverhältnis während des Vorstellungsgespräch begründet und die Arbeit im Anschluss unmittelbar aufgenommen, kann ausnahmsweise eine versicherte Rückfahrt angenommen werden.


LSG Baden-Württemberg, 21.11.2002 - Az: L 7 U 4104/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant