Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.790 Anfragen

Erschwerniszuschläge bei Nutzung von FFP2-Masken

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen der Umsetzung von Hygienekonzepten zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem SARS-CoV-2-Virus während des Aufenthalts im zu reinigenden Objekt eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. OP-Maske trägt, hat nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag (RTV) für das Gebäudereinigerhandwerk für die Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch auf Zahlung von Erschwerniszuschlägen für die mit der Mund-Nasen-Bedeckung geleistete Arbeitszeit. Eine solche Mund-Nasen-Bedeckung ist keine „vorgeschriebene Atemschutzmaske“ iSv. § 10 Ziffer 1.2 RTV Gebäudereinigerhandwerk.

Der Zuschlag iSd. § 10 Ziffer 1.2 RTV Gebäudereinigerhandwerk wird nicht schon durch ein „erschwertes Atmen“ infolge des Tragens eines obligatorischen Mund-Nasen-Schutzes ausgelöst, sondern erst durch das Tragen einer obligatorischen Atemschutzmaske (FFP1 bis FFP3) wegen des gefährdenden Inhalts der Arbeitsaufgabe.


ArbG Stuttgart, 24.09.2021 - Az: 10 Ca 1342/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.790 Beratungsanfragen

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki