Hat eine Arbeitnehmerin erst nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung Kenntnis von der Schwangerschaft erlangt, so kann auch nicht erwartet werden, dass der Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung die Zustimmung zur
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LAG Hamm, 05.08.2009 - Az: 3 Sa 1677/08
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