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Keine Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Einem Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber - im Rahmen des billigen Ermessens - neue Tätigkeiten, die die tariflichen Merkmale der Vergütungsgruppe des Angestellten enthalten, zugewiesen werden, wenn keine arbeitsvertraglicher Tätigkeitsbeschreibung besteht.
ArbG Cottbus, 03.07.2008 - Az: 6 Ca 432/08
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