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Schwangere benachteiligt - Entschädigungsanspruch

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft nicht verlängert wird.

Wird von der Arbeitnehmerin eine entsprechende Indiztatsache vorgetragen, so trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorlag.


ArbG Mainz, 02.09.2008 - Az: 3 Ca 1133/08

ECLI:DE:ARBGMAI:2008:0902.3CA1133.08.0A


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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