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Schwangere benachteiligt - Entschädigungsanspruch

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft nicht verlängert wird.

Wird von der Arbeitnehmerin eine entsprechende Indiztatsache vorgetragen, so trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorlag.


ArbG Mainz, 02.09.2008 - Az: 3 Ca 1133/08

ECLI:DE:ARBGMAI:2008:0902.3CA1133.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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