Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.806 Anfragen

Betriebliche Altersversorgung für Teilzeitbeschäftigte

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Gesamtversorgung auf Rechtsgrundlage einer Gesamtzusage, die bei Teilzeitbeschäftigten für die Berechnung des pensionsfähigen Gesamtverdienstes auf das durchschnittliche Gehalt der letzten fünf Jahre vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und ist deswegen rechtswidrig (gegen BAG, 27.09.1983 - Az: 3 AZR 297/81).

Ermittelt der Arbeitgeber im Rahmen einer Versorgungsauskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Renteneintritt die auf die Betriebsrente anzurechnende zu erwartende Sozialversicherungsrente des Arbeitnehmers nach dem Näherungsverfahren (§ 2 a Abs. 1 S. 3 BetrAVG), ist er später an diese Berechnung gebunden. Eine konkrete Berechnung ist unzulässig.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beschränkung der Ermittlung der Teilzeitquote auf die letzten fünf Jahre der Beschäftigung ist unwirksam. Sie verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG i.V.m. § 134 BGB.

Rechtsfolge des Verstoßes ist, dass die Teilzeitquote der Klägerin über die gesamte Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses bei der Beklagten zu ermitteln ist.

Die Versorgungsordnung ist seit Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zum 01.01.2000 an diesem zu messen. Für die Rechtmäßigkeit der Versorgungsordnung ist der aktuelle Gesetzeszustand maßgeblich. Eine andere Frage ist, ob bei einer nachträglichen Unwirksamkeit der Versorgungsordnung deren ergänzende Auslegung in Betracht kommt. Insofern ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz Prüfungsmaßstab und nicht der vom Arbeitsgericht herangezogene allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Patrizia KleinDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant