Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.698 Anfragen

Krankengeld: Keine Verlängerung der Leistungsdauer bei hinzugetretener Erkrankung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine hinzugetretene Krankheit nach § 48 Abs. 1 SGB V muss nicht alternativ Arbeitsunfähigkeit bewirken.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger begehrte die Weiterzahlung von Krankengeld und bestritt das Vorliegen einer hinzugetretenen Krankheit gem. § 48 Abs. 1 SGB V mit der Begründung, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zweiterkrankung erst später ausgestellt worden sei.

Darauf, ob die zweite Krankheit für sich allein eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, kommt es jedoch nicht an.

Denn nach § 48 Abs. 1 SGB V erhalten Versicherte Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.

Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

Da eine hinzugetretene Krankheit den Versicherten nicht arbeitsunfähig machen kann, solange er wegen der zuerst eingetretenen Krankheit noch arbeitsunfähig ist, kann eine hinzugetretene Krankheit für sich allein nie Arbeitsunfähigkeit bewirken. Erst wenn die ursprüngliche Krankheit bzw. die auf ihr beruhende Arbeitsunfähigkeit behoben ist, könne die nunmehr allein Arbeitsunfähigkeit verursachende Zweiterkrankung ihrerseits einen Anspruch auf Krankengeld auslösen.

Es lag vorliegend eindeutig eine hinzugetretene Erkrankung im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V vor, daher hat sich der Anspruch auf Krankengeld nicht verlängert.


SG Stuttgart, 26.04.2021 - Az: S 17 KR 4897/20

Quelle: PM des SG Stuttgart

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.698 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant