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Klage eines Betriebsrentners gegen DSD Dillinger Stahlbau GmbH verwirkt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Saarland hat die Berufung eines Betriebsrentners der ehemaligen DSD Dillinger Stahlbau GmbH gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Saarland überwiegend zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hat der Kläger sein Recht auf Neuberechnung seiner Betriebsrente verwirkt.

Bis zur Klageerhebung im Jahre 2017 bezog er bereits seit nahezu 13 Jahren die Betriebsrente, die er auch bei deren Anpassungen an den Lebenshaltungsindex in den Jahren 2010 und 2013 nicht beanstandete. Ebenso wie den Anspruch auf Neuberechnung der Betriebsrente sah es auch einen Anspruch auf weiter zurückreichende Anpassungen an den Lebenshaltungsindex als verwirkt an. Lediglich ab dem Jahr 2016 wurde die Anpassung zugesprochen.

Die verspätete Geltendmachung der Rentenneuberechnung gefährde nicht nur das schutzwürdige Interesse der Beklagten an Planungssicherheit für die Rentengewährung und Rentenanpassung, sondern zugleich die Interessen der Solidargemeinschaft aller Rentner, wenn das zur Befriedigung der Rentenansprüche zur Verfügung stehende Vermögen durch rückwirkende Rentenneuberechnungen über einen Zeitraum von 13 Jahren geschmälert werde.

Hinsichtlich der wirksamen Ablösung der Versorgungsordnung des Jahres 1953 durch eine Betriebsvereinbarung des Jahres 1979 schloss sich die Kammer der Einschätzung einer Vorentscheidung des Landesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1994 an.


LAG Saarland, 13.11.2019 - Az: 1 Sa 1/19

ECLI:DE:LAGSL:2019:1113.1Sa1.19.00

Nachfolgend: BAG, 13.10.2020 - Az: 3 AZR 246/20

Quelle: PM des LAG Saarland

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