Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.159 Anfragen

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beide Kläger waren bei der insolvent gewordenen Arbeitgeberin als Arbeiter beschäftigt.

Bis zum 31. Dezember 1987 bestanden für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Versorgungsregelungen. Mit Wirkung ab 1. Januar 1988 wurde die betriebliche Altersversorgung für die Zukunft vereinheitlicht. Der bis zum 31. Dezember 1987 erworbene Besitzstand blieb jedoch erhalten.

Beide Kläger haben darin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen und vom beklagten Pensions-Sicherungs-Verein verlangt, daß er ihre Betriebsrente auch für die Vergangenheit nach den für die Angestellten geltenden Versorgungsregelungen berechne.

Das Arbeitsgericht hat den Klagen stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat sie abgewiesen.

Die Revision der Kläger hatte schon deshalb keinen Erfolg, weil sie nicht dargelegt haben, dass in ihren Fällen überhaupt eine Ungleichbehandlung vorliegt.

Ihrem Vortrag war nicht zu entnehmen, daß ihre Betriebsrente bei einer rückwirkenden Anwendung der für die Angestellten geltenden Bestimmungen höher ausfiele.

Auf die Frage, ob und gegebenenfalls wie lange Arbeitgeber bei einer etwa unzulässigen Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung einen Vertrauensschutz genießen, kam es nicht an. Damit wird sich der Senat im Verfahren 3 AZR 3/02 (BAG, 10.12.2002 - Az: 3 AZR 3/02) zu befassen haben.


BAG, 23.04.2002 - Az: 3 AZR 268/01 und 3 AZR 269/01

Quelle: PM des BAG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki