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Gesetzentwurf zur betrieblichen Altersversorgung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ in den Bundestag eingebracht (21/1859). „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden“, beschreibt die Bundesregierung das Ziel ihres Gesetzenwurfs. „Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.“

Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“.

Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. „Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden unverzüglich nachgereicht“, heißt es dazu.

Veröffentlicht: 01.10.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

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