Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.779 Anfragen

53.000 Euro wegen Mobbing eines Oberarztes

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein Oberarzt als Arbeitnehmer wegen (angeblicher) Schlechtleistung degradiert worden.

Der Chefarzt hatte dem Oberarzt verboten, künftig Operationen durchzuführen, weil die bisherigen schlecht verlaufen seien. Es sollte daher künftig nur noch in der Ausbildung tätig werden. Zudem schlug der Chefarzt vor, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen.

Der Oberarzt lies dies nicht auf sich beruhen sondern wählte den Rechtsweg und forderte Schmerzensgeld wegen Mobbings.

Dem Chefarzt wurde zum Verhängnis, dass er die Schlechtleistung nicht beweisen konnte, diese Einschätzung beruhte ausschließlich auf seiner Meinung. Der Aufgabenentzug war in den Augen der übrigen Beschäftigten eine Degradierung. Der Vorschlag, sich einen anderen Job zu suchen, war unangemessen.

Das Gericht sah in all diesem eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sprach dem Oberarzt 6,5 Monatsgehälter als Schmerzensgeld zu (53.000 Euro).

Ein solches Schmerzengeld ist als Ausgleich der Beeinträchtigung der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts ist nicht auf den Ersatz des materiellen Schadens beschränkt.


ArbG Leipzig, 03.04.2012 - Az: 9 Ca 3854/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut