Nennt ein befristeter Arbeitsvertrag einen falschen Grund für die Befristung oder läßt er diesen nicht erkennen, so ist der Vertrag rechtswidrig. In der Folge liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2007 - Az: 2 Sa 793/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


