Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.499 Anfragen

Zugang zum Betrieb ohne Corona-Test kann verweigert werden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer den Zugang zum Betriebsgelände verweigern, wenn dieser den Corona-Test verweigert, obwohl in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde, unter welchen Voraussetzungen ein PCR-Test beim Arbeitnehmer zu erfolgen hat und der Arbeitnehmer nach der Betriebsvereinbarung den PCR-Test machen müsste.

Es besteht kein Eilanspruch dahin gehend, ohne PCR-Test den Betrieb zu betreten. Ein eiliges Beschäftigungsinteresse war für das Gericht nicht erkennbar. Der Beschäftigungsanspruch ist daher im normalen Verfahren einzuklagen.

Der Arbeitnehmer hatte vorliegend argumentiert, dass die Verpflichtung zur Durchführung des Tests gegen sein Recht auf Selbstbestimmung verstoße und weder durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers noch die Betriebsvereinbarung gedeckt sei. Zudem sei der PCR-Test als invasiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit unverhältnismäßig.


ArbG Offenbach, 04.02.2021 - Az: 4 Ga 1/21

Hont Péter HetényiPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern