Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.242 Anfragen

Zugang zum Betrieb ohne Corona-Test kann verweigert werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer den Zugang zum Betriebsgelände verweigern, wenn dieser den Corona-Test verweigert, obwohl in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde, unter welchen Voraussetzungen ein PCR-Test beim Arbeitnehmer zu erfolgen hat und der Arbeitnehmer nach der Betriebsvereinbarung den PCR-Test machen müsste.

Es besteht kein Eilanspruch dahin gehend, ohne PCR-Test den Betrieb zu betreten. Ein eiliges Beschäftigungsinteresse war für das Gericht nicht erkennbar. Der Beschäftigungsanspruch ist daher im normalen Verfahren einzuklagen.

Der Arbeitnehmer hatte vorliegend argumentiert, dass die Verpflichtung zur Durchführung des Tests gegen sein Recht auf Selbstbestimmung verstoße und weder durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers noch die Betriebsvereinbarung gedeckt sei. Zudem sei der PCR-Test als invasiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit unverhältnismäßig.


ArbG Offenbach, 04.02.2021 - Az: 4 Ga 1/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant