Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin wurde von dem beklagten Landkreis in einer Stadtkämmerei als Sekretärin beschäftigt. Sie erhob vor allem gegen die Kämmerin, aber auch gegen weitere Kollegen schwere Vorwürfe; so sei es u. a. zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen während des Dienstes gekommen.
Der Landkreis kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Das Landesarbeitsgericht hat die ordentliche Kündigung nach der Vernehmung von Zeugen für berechtigt gehalten und die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen.
Die Klägerin habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt; dass die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden gewesen seien, rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin nicht.
Dem Landkreis sei es insgesamt nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.
LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2014 - Az: 19 Sa 322/13, 19 Sa 1113/13
Quelle: PM des LAG Berlin-Brandenburg
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...