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Kündigungsschutzklage nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Der Erfolg im Kündigungsschutzprozess setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Kündigung ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Kündigung eines Betriebsveräußerers nach Betriebsübergang geht zwar mangels bestehenden Arbeitsverhältnisses ins Leere, eine gleichwohl erhobene Kündigungsschutzklage ist aber unbegründet.

Dem Übergang eines Kindergartenbetriebs steht es nicht entgegen, dass ein Arbeitgeberwechsel nicht stattfinden sollte, wenn das Personal dem neuen Betreiber gestellt und das Weisungsrecht übertragen wird.

Die Vereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Betreiber, dass ein Arbeitgeberwechsel nicht stattfinden soll, ist wegen Verstoßes gegen § 613 a BGB unwirksam.

Hierzu führte das Gericht aus:

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Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz