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Bei gefälschtem Prüfungszeugnis kann Arbeitsverhältnis angefochten werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde bei der Bewerbung vom Arbeitnehmer ein gefälschtes Prüfungszeugnis vorgelegt, so handelt es sich um eine arglistige Täuschung über die theoretischen und praktischen Kenntnisse. Ist die Täuschung kausal für den

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LAG Baden-Württemberg, 13.10.2006 - Az: 5 Sa 25/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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