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Kündigung wegen Diensthandy-Telefonaten im Urlaub

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um einen langjährig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, der während einem Urlaub Auslandsgespräche über mehr als 500 Euro geführt hatte - auf dem Diensthandy. Eine solch ausgiebige Privatnutzung ist nach Auffassung des Gerichts stets ein Grund zur fristlosen Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Es muss dem Arbeitnehmer auch ohne Hinweis klar sein, dass Privatgespräche nicht in einem Umfang von hunderten von Euro vom Arbeitgeber akzeptiert werden würden. In diesem Fall kann sich der Betroffene auch nicht auf eine 25-jährige Betriebszugehörigkeit berufen.

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LAG Hessen, 25.07.2011 - Az: 17 Sa 153/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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