Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.199 Anfragen

Kündigung wegen Diensthandy-Telefonaten im Urlaub

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um einen langjährig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, der während einem Urlaub Auslandsgespräche über mehr als 500 Euro geführt hatte - auf dem Diensthandy. Eine solch ausgiebige Privatnutzung ist nach Auffassung des Gerichts stets ein Grund zur fristlosen Kündigung. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Es muss dem Arbeitnehmer auch ohne Hinweis klar sein, dass Privatgespräche nicht in einem Umfang von hunderten von Euro vom Arbeitgeber akzeptiert werden würden. In diesem Fall kann sich der Betroffene auch nicht auf eine 25-jährige Betriebszugehörigkeit berufen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg