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Unterschrift im Arbeitszeugnis gefälscht - Kündigung unwirksam!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Vorliegend hatte ein Arbeitnehmer auf einem Arbeitszeugnis die Unterschrift seines Chefs gefälscht und diese dann für eine Bewerbung genutzt. Der Vorgesetzte bekam das Schreiben zu Gesicht und kündigte dem Betroffenen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass es sich bei diesem Vorgang um ein außerdienstliches Fehlverhalten handelte und eine Straftat darstellte. Dieses hatte jedoch keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung oder die betriebliche Verbundenheit des Betroffenen. Daher kann die Fälschung der Unterschrift nicht als Kündigungsgrund verwendet werden. Die ausgesprochene Kündigung wurde daher für unwirksam erklärt.


ArbG Frankfurt/Main, 23.06.2010 - Az: 7 Ca 263/10

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