Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.384 Anfragen

Brot nicht in der Biotonne entsorgt, sondern mitgenommen: Kündigung nicht rechtmäßig!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend musste über eine Bagatellkündigung gerichtlich entschieden werden.

Eine Supermarktkassiererin hatte ein für die Biotonne bestimmtes altes und unverkäufliches Brot nicht entsprechend entsorgt, sondern zunächst in ihre Tasche gesteckt. Die Kassiererin gab an, sie wollte das Brot später entsorgen. Daraufhin wurde die Kassiererin entlassen.

Gegen die Entlassung wehrte sich die Betroffene vor Gericht und bekam recht. Der angebliche Diebstahl begründet keine Kündigung. Für den Arbeitgeber hatte das Brot keinen Wert mehr. Darüber hinaus war die Kassiererin bereits 27 Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt und hatte sich hierdurch einen Vertrauensvorschuss erarbeitet. Dieser konnte durch das Brot in der Tasche nicht so zerstört werden, dass der Arbeitgeber sich sofort von der Kassiererin trennen musste.


ArbG Leipzig, 10.09.2010 - Az: 3 Ca 1482/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim