Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.928 Anfragen

Schlafen im Job?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine langjährig beschäftigte Arbeitnehmerin wiederholt am Arbeitsplatz geschlafen und auch noch während der Kernarbeitszeit eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Ein solches Verhalten rechtfertigt nach erfolgter Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung. Eine vorausgegangene verhaltensbedingte Kündigung, die lediglich wegen einer fehlenden Abmahnung unwirksam war, steht in dieser Hinsicht einer Abmahnung gleich. Auch hiermit wird der Betroffene ausreichend gewarnt, dass bei wiederholter Pflichtverletzung mit einer erneuten Kündigung zu rechnen ist. Daher ist es bei einer erneuten gleichartigen Pflichtverletzung zumindest zulässig, eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Nur dann, wenn die Pflichtverletzung außerordentlich schwere Auswirkungen hatte, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.


ArbG Cottbus, 06.10.2009 - Az: 6 Ca 652/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant