Spesen nicht korrekt abgerechnet - trotzdem keine fristlose Kündigung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer jahrelang gleichartige Spesenabrechnungen eingereicht, bei denen die Abwesenheitszeiten jeweils auf halbe und volle Stunden gerundet