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Fehlende Beratung bei Wertpapiervertrag: Kein Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um Ansprüche wegen fehlender
Beratung aus einem separat mit der
Arbeitnehmerin geschlossenen Wertpapiervertrages.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für solche Klageanträge nicht eröffnet. Insbesondere handelt es sich nicht um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber aus dem
Arbeitsverhältnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG) bzw. aus unerlaubter Handlung, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang steht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG) und auch nicht um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen und Arbeitgebern über Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis im rechtlichen oder unmittelbar wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 a ArbGG).
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