Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.250 Anfragen

Wer für die Konkurrenz arbeitet, muss mit fristloser Kündigung rechnen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Es ist einem Arbeitnehmer untersagt, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses im Marktbereich seines Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte zu machen und dadurch in Konkurrenz zum Arbeitgeber zu treten.

Ein ausdrückliches arbeitsvertragliches Verbot ist hierfür nicht erforderlich.

Dem Arbeitnehmer sind alle Nebentätigkeiten verboten, die dem Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers zuwiderlaufen.

Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Kommt es zu einer Verletzung dieses Verbotes, so ist der Ausspruch einer fristlosen Kündigung gerechtfertigt wenn der Arbeitnehmer nachweislich in nicht unerheblichem Umfang für ein konkurrierendes Unternehmen geschäftliche Tätigkeiten entfaltet hat.


LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - Az: 11 Sa 214/09

ECLI:DE:LAGRLP:2009:0924.11SA214.09.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.250 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.

Verifizierter Mandant