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Keine Kündigung, wenn für mitgenommene Waren extra Geld zurückgelassen wurde

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar kann auch die Mitnahme von geringwertigen Sachen (vorliegend: 0,59 EUR) in einem Einzelhandelsunternehmen grundsätzlich eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund begründen, jedoch kommt eine Tatkündigung nur bei vorsätzlichem Handeln
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