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Kündigungsschreiben - persönliche Übergabe nicht erforderlich!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, dass Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer persönlich überbracht werden müssen. Es reicht aus, wenn eine Mitarbeiterin

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ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2009 - Az: 7 Ca 1181/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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