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Missverständliches Abfindungsangebot - Pech für den Arbeitgeber

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dem Arbeitnehmer ein von der Vorschrift über den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung abweichendes Angebot unterbreitet zu haben, wenn das Kündigungsschreiben diesbezüglich missverständlich ist.

Das Kündigungsschreiben ist dann missverständlich, wenn der Arbeitgeber einerseits eine feste Abfindungssumme nennt und andererseits die Vorschrift über den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung als Anspruchsgrundlage benennt, die hierzu nicht passend ist.

Um ein von dieser Vorschrift abweichendes Abfindungsangebot unterbreiten zu können, muss jedoch jede Missverständlichkeit ausgeschlossen sein.


ArbG Hamburg, 23.09.2008 - Az: 25 Ca 137/08

ECLI:DE:ARBGHH:2008:0923.25CA137.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Antje , Karlsruhe