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Eigenkündigung - Abfindungsanspruch?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Ausspruch seiner Eigenkündigung veranlasst hat kommt ein Abfindungsanspruch in Betracht. Es genügt nicht, wenn lediglich ein Hinweis auf eine unsichere Lage des Unternehmens, auf notwendig werdende Betriebsänderungen und die nicht auszuschließende Möglichkeit des Arbeitsplatzverlustes erfolgten. Auch der Umstand, dass der Arbeitgeber verschiedene Planungen zum Outsourcing entwickelt hat und die Arbeitnehmer vor diesem Hintergrund aufgefordert haben soll, per Aufhebungsvertrag auszuscheiden, ändert hieran nichts.
LAG Hamm, 18.12.2008 - Az: 15 Sa 1097/08
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