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Kündigungsgründe sind für Betriebsratsanhörung explizit darzulegen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine pauschale Angabe von Kündigungsgründen im Anhörungsbogen reicht für die erforderlichen Anhörung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nicht aus. Der Arbeitgeber muss

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Natalie Reil, Landshut