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Trinkgelder dürfen vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Es schadet dem Ansehen des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer Kunden auffordert, ein Trinkgeld zu zahlen.

Werden im Gegenzug besonders großzügige Kundenrabatte eingeräumt, so berechtigt dies den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.


ArbG Frankfurt/Main, 23.07.2008 - Az: 22 Ca 9270/06

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