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Verdachtskündigung nur nach Aufklärungsversuch

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Verdachtskündigung ausgesprochen, ohne das seitens des Arbeitgebers alles Erforderliche zur Aufklärung des Sachverhaltes getan wurde, so kann die notwendige Aufklärung nicht mehr im Kündigungsschutzprozess

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LAG Bremen, 01.08.2008 - Az: 4 Sa 53/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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