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Arbeitsvertragliche Vertragsstrafenabrede unklar

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine arbeitsvertragliche Vertragsstrafenregelung nicht hinreichend klar und verständlich, so kann diese wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs.1 S. 2 BGB) unwirksam sein.

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LAG Baden-Württemberg, 05.01.2005 - Az: 2 Sa 86/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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