Auslegung einer in einem vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossenen Formulararbeitsvertrag vereinbarten Verfallklausel
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine in einem vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossenen Formulararbeitsvertrag vereinbarte zweistufige Ausschlussklausel, die den Verfall von "Ansprüche(n) beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" vorsieht und somit nach ihrem Wortlaut weder Ansprüche bei Vorsatzhaftung noch auf den Mindestlohn ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt, ist wirksam.
Bereits die Auslegung einer derartigen Klausel in einem Altvertrag ergibt, dass sie Ansprüche auf Mindestlohn nicht erfassen soll. Die Frage der Bedeutung des Wortes "insoweit" in § 3 S. 1 MiLoG und der hieraus zu ziehenden rechtlichen Konsequenzen kann daher offenbleiben.
Der Lauf der in einer zweistufigen Ausschlussklausel vereinbarten Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs wird nicht durch Vergleichsverhandlungen gemäß § 203 BGB gehemmt.
ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - Az: 11 Ca 340/16
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos