Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.000 Anfragen

Änderungskündigung wegen Kosteneinsparung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Der Entschluss des Arbeitgebers, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer in der Form zu flexibilisieren, dass künftig ein Beschäftigungsanspruch nur in Höhe von 75 % der bisherigen Arbeitszeit besteht und eine darüber hinausgehende Beschäftigung nach Bedarf erfolgt, ist keine kündigungsrechtlich hinzunehmende Unternehmensentscheidung.

Hierzu führte das Gericht aus:

Für eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG müssen hinsichtlich ihrer sozialen Rechtfertigung die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 S. 1 bis 3 KSchG vorliegen. Im Falle der betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers also daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs.2 KSchG das Änderungsangebot bedingen, was der Arbeitgeber zu beweisen hat (§ 1 Abs.2 letzter Satz KSchG).

Hier geht es um die angebotene Absenkung der Arbeitszeit von 40 auf 30 Wochenstunden.

Maßgeblich ist somit, ob mit Ablauf der Kündigungsfrist am 31.03.2004 das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung der Klägerin im Umfang von 10 Wochenstunden entfallen ist.

Einen die angebotene Arbeitszeitabsenkung bedingenden betriebsbedingten Grund hat der Beklagte nicht dargelegt:

Zum Auftragsmangel (sog. außerbetrieblicher Kündigungsgrund) hat das Arbeitsgericht das Erforderliche gesagt. Die Berufung hat nicht nachgebessert und weder vorgetragen, wie sich die Zuweisung von Jugendlichen und damit die Auslastung der Einrichtungen vor Kündigungsausspruch entwickelt hat, noch die tatsächlichen Grundlagen der bei Kündigungsausspruch zugrunde gelegten Prognoseentscheidung für das Jahr 2004 offen gelegt.

Warum der Beklagte nach den Verhältnissen bei Kündigungsausspruch prognostisch davon ausgehen konnte, dass die Klägerin nach dem 31.03.2004 nur noch im Umfang von 30 Stunden beschäftigt werden kann, ist nicht ersichtlich. Immerhin gesteht die Berufung selbst zu, dass auch nach dem 31.03.2004 „meistens“ ein Bedarf bis zu 40 Wochenstunden bestanden hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Thüringen, 25.04.2006 - Az: 7-2 Sa 317/04

ECLI:DE:LAGTH:2006:0425.7.2SA317.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant