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Bewerberin darf trotz Brustvergrößerung Polizistin werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin Recht gegeben, die nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte. Damit hat das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Die Polizeibehörde lehnte die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden. Das Oberverwaltungsgericht holte wissenschaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers ein. Danach sind die Befürchtungen der Polizeibehörde bei den im Fall der Bewerberin verwendeten modernen Brustimplantaten, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen, unberechtigt.

Die Revision wurde nicht zugelassen.


OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - Az: 4 B 19.14

Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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