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Schläfchen auf dem Klo – Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es rechtfertigt regelmäßig weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer zum ersten Mal schlafend auf der Betriebstoilette angetroffen wird. Dies gilt besonders bei einer 18-jährigen Betriebszugehörigkeit.


LAG Hamm, 26.11.2004 - Az: 15 Sa 463/04

Martin BeckerAlexandra KlimatosDr. Jens-Peter Voß

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