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Schläfchen auf dem Klo – Kündigung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es rechtfertigt regelmäßig weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer zum ersten Mal schlafend auf der Betriebstoilette angetroffen wird. Dies gilt besonders bei einer 18-jährigen Betriebszugehörigkeit.


LAG Hamm, 26.11.2004 - Az: 15 Sa 463/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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