Es rechtfertigt regelmäßig weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer zum ersten Mal schlafend auf der Betriebstoilette angetroffen wird. Dies gilt besonders bei einer 18-jährigen Betriebszugehörigkeit.
LAG Hamm, 26.11.2004 - Az: 15 Sa 463/04
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


