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Änderungskündigung: Alle Bestandteile müssen gerechtfertigt sein!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber muß sich bei einem Änderungsangebot in jedem anerkennenswerten Grund darauf beschränken, nur Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer

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Erik, Oranienburg