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Änderungskündigung: Alle Bestandteile müssen gerechtfertigt sein!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber muß sich bei einem Änderungsangebot in jedem anerkennenswerten Grund darauf beschränken, nur Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer

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ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2004 - Az: 17/10 Ca 3097/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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