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Abmahnung bei Privateinkäufen auf Firmennamen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Private Einkäufe auf den Namen des Arbeitgebers rechtfertigen grundsätzlich eine Abmahnung. Im vorliegenden Fall wollte der Arbeitnehmer einen Firmenrabatt auch privat zu nutzen, und auf einem Firmenbriefbogen Waren im Wert von ca. DM 7000,00 bestellt und auch nach Monaten noch nicht bezahlt.

Der Händler mahnte die Begleichung der Rechnung bei dem Unternehmen an und die Vorgesetzten reagierten mit einer Abmahnung. Das Gericht befand, es hätte sogar eine Kündigung ausgesprochen werden dürfen.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 3563/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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