Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.411 Anfragen

Abmahnung bei Privateinkäufen auf Firmennamen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Private Einkäufe auf den Namen des Arbeitgebers rechtfertigen grundsätzlich eine Abmahnung. Im vorliegenden Fall wollte der Arbeitnehmer einen Firmenrabatt auch privat zu nutzen, und auf einem Firmenbriefbogen Waren im Wert von ca. DM 7000,00 bestellt und auch nach Monaten noch nicht bezahlt.

Der Händler mahnte die Begleichung der Rechnung bei dem Unternehmen an und die Vorgesetzten reagierten mit einer Abmahnung. Das Gericht befand, es hätte sogar eine Kündigung ausgesprochen werden dürfen.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 3563/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant