Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.862 Anfragen
Keine Betriebsblockade im Zuge eines Streiks
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der IG Metall untersagt, bei der Klenk Holz AG die Zufahrt zum Betriebsgelände durch Streikmaßnahmen zu blockieren.
Untersagt wurde insbesondere ein Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastwagen durch Personen vor dem Fahrzeug.
Solche Maßnahmen seien vom Streikrecht nicht gedeckt. Ein Absperren durch Gegenstände war bereits durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts untersagt worden.
Das Landesarbeitsgericht hat über diese Entscheidung hinaus auch ein Blockieren der Zufahrt durch Streikende oder Streikposten untersagt.
Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.
LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - Az: 23 SaGa 968/16
Quelle: PM des LAG Berlin-Brandenburg
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...